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Wichtige Elterninformationen zum neuen Schuljahr 2021/2022

An die Eltern aller Klassenstufen
Information zum Schulbetrieb an der Geschwister-Scholl-Realschule im Schuljahr 2021/22

Liebe Eltern,
das neue Schuljahr beginnt in wenigen Tagen. Daher erhalten Sie heute Informationen zum Schulbetrieb im anstehenden Schuljahr. Das Pandemiegeschehen begleitet uns mittlerweile schon anderthalb Jahre und auch im kommenden Schuljahr wird es vertraute und neue Verordnungen zum Regelbetrieb für die GSRR geben.
Wir freuen uns aber sehr, dass der Unterricht im Regelbetrieb beginnen und hoffentlich auch bleiben wird.

1. Unterrichtsbetrieb an der GSRR
Für die Klassen 6 bis 10 beginnt der Unterricht am 13.09.2021 um 7.40 Uhr.
Der erste Schultag findet ausschließlich bei der Klassenlehrkraft statt und endet um 11.05 Uhr.
Ab Dienstag, den 14.09.2021 findet für diese Klassen Unterricht nach Stundenplan statt. Lediglich der Nachmittagsunterricht beginnt erst in der 2. Unterrichtswoche.
Die Einschulung der neuen Fünfer-Klassen findet am Dienstag, 14. September zu gestaffelten Zeiten statt: um 8.00 Uhr Klasse 5 a + b, um 8.45 Uhr Klasse 5 c + d und um 9.30 Uhr Klassen 5e + f.
Die Schülerinnen und Schüler werden von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer auf dem Schulhof in Empfang genommen. Für die Eltern findet eine kurze Info-Veranstaltung in der Caféteria bei der Sporthalle statt. Die Schulleitung bittet darum, dass nur ein Elternteil pro Schüler kommt.

2. Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an der GSRR
Sämtliche inzidenzabhängigen Regelungen für den Schulbetrieb entfallen im kommenden Schuljahr. Das bedeutet, dass es keinen Wechsel zum Wechsel- oder Fernunterricht geben wird, wenn ein bestimmter Inzidenzwert erreicht werden sollte.

Laut Corona-Verordnung Schule vom 27.08.2021 gilt in allen Schulen eine Maskenpflicht. Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske ist im Schulgebäude und auch im Unterricht verbindlich. Zum Essen und Trinken darf die Maske ebenso abgenommen werden, wie in Pausenzeiten im Freien (Abstandsgebot von 1,50 Meter ist dabei einzuhalten).
Auch im Sportunterricht darf der Mundschutz abgenommen werden.

Für die Schulen gilt weiterhin die bisherige Testobliegenheit. Das bedeutet, dass weiterhin zweimal pro Woche ein Schnelltest durchgeführt wird. Kinder und Jugendliche mit entsprechendem Genesenen- oder Impfnachweis, sind von der Testpflicht entbunden. 

Neu ist, dass in diesem Schuljahr keine Testbescheinigungen mehr ausgestellt werden müssen. Schülerinnen und Schüler gelten als getestet. Sie benötigen deshalb z.B. für den Besuch im Restaurant keinen Nachweis mehr über ein negatives Testergebnis, sondern müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dies ist z.B. durch einen Schülerausweis, durch ein Schülerabo der Verkehrsbetriebe oder für die jüngeren Kinder auch durch einen schlichten Altersnachweis möglich. Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Schülerausweis haben oder ihren Ausweis verloren haben, erhalten einen Nachweis im Sekretariat.

Es gelten weiterhin die coronabedingten Verhaltens- und Kontaktregeln im Schulgebäude, wie Sie allen bekannt sind (Abstandsgebot, Handhygiene, Niesetikette, usw.). Auch das Lüften der Räume alle 20 Minuten bleibt bestehen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Anpassung der Absonderungsregeln für den Fall, dass eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. An die Stelle der Quarantäne für enge Kontaktpersonen tritt nun für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse, in der die Infektion aufgetreten ist, für die Dauer von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltest.

Eine allgemeine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht zu befreien, ist im kommenden Schuljahr nicht mehr gegeben. Hierzu gibt es Ausnahmeregelungen, die direkt mit der Schulleitung besprochen werden können.

Eintägige oder mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte im Inland sind wieder zulässig. Mehrtägige Reisen ins Ausland sind hingegen weiterhin untersagt. Ebenso sind Schulveranstaltungen in Präsenz, unter Beachtung besonderer Hygienevorgaben, wieder möglich.

3. Zentrale Lernstandserhebungen in der Klassen 5 und 9
Bereits Ende September finden die ersten zentralen, landesweiten Lernstandserhebungen statt. In den Klassen 5 wird der Lernstand 5 in Deutsch und Mathematik durchgeführt und in den Klassen 9 werden die Vergleichsarbeiten VERA 8 in Deutsch, Mathematik und Englisch nachgeholt, die im März 2021 nicht durchgeführt werden konnten.

4. Klassenpflegschaften
Ebenfalls Ende September finden bereits die Klassenpflegschaften statt. Wir gehen davon aus, dass diese Elternabende trotz der aktuell steigenden Coronainfektionszahlen in Präsenz stattfinden können. Genaue Termine und Einladungen dazu folgen. Wir möchten aber bereits jetzt darauf hinweisen, dass bei Elternabenden ein GGG-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) erbracht werden muss. So wollen wir schnell und konstruktiv Kontaktmöglichkeiten zwischen den Erziehungsberechtigten und zu den Lehrkräften der jeweiligen Klasse aufbauen. Neben E-Mails oder Anrufen über das Sekretariat werden alle Schülerinnen und Schüler wieder den Schuljahresplaner erhalten. Auch dieser Planer ist ein Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule.

5. Stundenpläne und Vertretungspläne
Die Stundenpläne für das erste Halbjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag nach den Sommerferien. Der Vertretungsplan wird weiterhin über das Teamportal bereitgestellt.

6. Informationen für Reiserückkehrer
Unter folgendem Link erhalten haben wir ein Merkblatt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bereitgestellt: Merkblatt Reiserückkehrer

7. Zeugnisse
Die durch einen Erziehungsberechtigten unterschriebenen Zeugnisse müssen am Montag, den 13.09.2021 abgegeben werden.


Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Saile                                            Alice Vollmayer
Kommissarischer Schulleiter                    Konrektorin

Autor: Sebastian Stoll 08.08.2021